Pelletskessel PE1 Pellet

Mit einer Grundfläche von nur 0,38m² setzt der neue Fröling Pelletskessel PE1 Pellet neue Maßstäbe. Leiser Betrieb uns hoher Komfort – niedrige Emissionen und der äußerst geringe Stromverbrauch zeichnen den PE1 Pellet aus. Dank der hohen Energieeffizienz eignet sich die kompakte Pelletheizung besonders für Niederenergie- und Passivhäuser.

 

Quelle: Offizielle Fröling Homepage https://www.froeling.com/de/produkte/pellets/pe1-pellet.html

Dies ist einer von vielen Pelletskessel, die wir Ihnen anbieten können.

 

Wichtig ist bei einer Erneuerung an der Heizung muss das neue EWärmeG von Baden-Württemberg eingehalten werden. Was dies ist, können Sie hier als kurzen ausschnitt lesen, oder direkt auf der Baden-Württemberg Homepage.

EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen.

 

Quelle: Offizielle BaWü Seite https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/

Oftmals gibt uns die Regierung auch noch einen Zuschuss, wenn alte Heizungen erneuert werden. Wenn Sie Interesse haben, dass wir eine Heizung bei Ihnen einbauen, informieren wir Sie sehr gerne darüber, ob es im Moment Förderungen gibt und in wie weit Sie diese erhalten können.